Die Kooperation

Mit dem Kooperationspartner Rechtsanwalt Hans-Jürgen Flechsenhar arbeiten wir im Bereich des Gesellschaftsrechts bei der Wahl des richtigen „Anzugs“ für Ihr Unternehmen zusammen.


Das Gesellschaftsrecht bestimmt die Voraussetzung für die Gründung von Unternehmen, die Beteiligung an Unternehmen und den Wechsel von Gesellschaftern sowie die Beendigung von Gesellschaften. Auch die Regeln für Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern oder zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft werden durch das Gesellschaftsrecht vorgegeben.


Darüber hinaus bieten wir als Kooperation auch die Beratung im Bereich der Unternehmensnachfolge/Erbrecht an.


Ihr Unternehmen in den richtigen Händen.


Wenn der Firmeninhaber ausscheidet, stellt sich die Frage nach dem passenden Nachfolger. Für Übertragung eines Unternehmens bestehen viele Gestaltungsmöglichkeiten, die konsequent und individuell zugeschnitten genutzt werden können.


So früh wie möglich sollten auch die Voraussetzungen für den Fortbestand des Unternehmens im Fall des Ausscheidens durch Tod geregelt werden. Hier müssen die gewünschten Nachfolgeregelungen mit den Vorgaben des Gesellschaftsrecht in Einklang gebracht werden.


Die Unternehmensnachfolge richtet sich nach der Gesellschaftsform und den Vorstellungen, wer Nachfolger sein soll.


Handelt es sich um ein Familienunternehmen, wird es das Ziel sein, das Unternehmen an Personen zu übergeben, denen man vertraut und zutraut den Bestand des Unternehmens zu sichern. Häufig erfolgt die Übertragung an Familienangehörige. In diesem Zusammenhang sind nicht nur die Modalitäten der Unternehmensüberragung, sondern auch Regelungen des Erb-, Familien- und Steuerrechts von Bedeutung.


Ist der familienexterne Verkauf des Unternehmens das Ziel, ergeben sich zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten wie den Verkauf gegen eine einmalige Zahlung oder gegen wiederkehrende Leistungen (z. B. Rentenzahlungen), Management-Buy-Out oder Nachfolge im Zuge des Wechsels der Gesellschaftsform.

 

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Mit unserem Kooperationspartner Treudienst GmbH bieten wir erfolgreich eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung an. Damit werden wir den Ansprüchen unserer Mandanten nach ganzheitlichen Problemlösungen gerecht.

Die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Treudienst GmbH unterstützen uns neben den klassischen Aufgaben der Steuerberatung und/oder Wirtschaftsprüfung vor allem bei Aufgaben und Projekten der

  • Unternehmensbewertung
  • Existenzgründungsberatung
  • Unternehmensumwandlungen
  • Erb- und Nachfolgeberatung

 

Zudem bietet die Kooperation umfangreiche Expertise bei der Einrichtung von Rechnungswesen nach anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen, dem Personalrechnungswesen im Unternehmen, der Lohn- und Finanzbuchhaltung bei der betriebswirtschaftlichen Beratung sowie dem Vereinssteuerrecht.

 

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