Tätigkeitsschwerpunkt Lizenzrecht

Das Lizenzrecht beschäftigt sich allgemein und im Speziellen mit der Erlaubnis oder Gestattung sowie Einräumung von Rechten.

Eine sehr große Rolle spielen Lizenzverträge für Industrie und Handel, wenn diese Dritten ein Nutzungsrecht an Software und anderen gewerblichen Schutzrechten – wie etwa Urheberrechten, Patenten, Designs, eingetragenen Marken oder auch Know-how – unter definierten Bedingungen einräumen. Dazu bedarf es regelmäßig möglichst klarer Vereinbarungen durch einen Lizenzvertrag. Dort sind die Lizenzbedingungen formuliert, die aus dem jeweils zugrunde liegenden Rechtsanspruch des Rechteinhabers resultieren. So können Literaturübersetzungen, Software, Sendefrequenzen oder Konstruktionspläne technischer Anlagen Gegenstand von Lizenzverträgen sein.

Auch hier gilt: Wir lassen uns auf die Fragen unserer Mandanten ein. Intensiv. Wir sagen wie es ist: juristisch, strategisch, ökonomisch und spezifisch. Mit Blick für das entscheidende Detail.

 

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