Tätigkeitsschwerpunkt Urheberrecht

Präziser als Haimo Schack 2009 in „Urheberrecht und Urhebervertragsrecht“ können wir das auch nicht definieren: „Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Als objektives Recht umfasst es die Summe der Rechtsnormen eines Rechtssystems, die das Verhältnis des Urhebers und seiner Rechtsnachfolger zu seinem Werk regeln; es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung des subjektiven Rechtes.“

Das Urheberrecht setzt sich zentral mit dem Schutz geistigen Eigentums auseinander. War es ursprünglich vorrangig für Schriftsteller, Musiker, Verlage oder Filmproduzenten von Bedeutung, hat sich seitdem die Welt verändert. Heute sorgen die neuen sozialen Medien überall für neue Herausforderungen beim Schutz nicht nur dieser Rechte. Softwareentwickler, Fotographen, Graphiker, Synchronsprecher und Arbeitnehmer (Arbeitnehmererfindungsgesetz) schaffen mittlerweile ebenfalls Werke, die ihr geistiges Eigentum darstellen. National wie auch weltweit reagiert die Politik mit immer neuen Verträgen und Richtlinien.

Auch hier gilt: Wir lassen uns auf die Fragen unserer Mandanten ein. Intensiv. Wir sagen wie es ist: juristisch, strategisch, ökonomisch und spezifisch. Mit Blick für das entscheidende Detail.

 

KONTAKT

Ulrich Masfeld
Rechtsanwalt

 

Rochusweg 38
53129 Bonn

 

Tel.: +49 (228) 53894-30
Fax: +49 (228) 53894-31

ulrich@masfeld.de