Fallbeispiel 5: KI oder Künstliche Intelligenz

Beratung von Unternehmen bei der Umsetzung von Lösungen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz bei Forschungsprojekten in Zusammenarbeit mit Pharmaherstellern zur Diagnostik und Behandlung von genetisch bedingten Erkrankungen.


Erforderlich ist hierbei ein umfangreiches Vertragsmanagement zur Einbindung der Projektpartner im Rahmen der Zusammenarbeit. Dies beginnt meist mit einem Forschungs- und Entwicklungsvertrag mit mehreren Beteiligten.


Hier müssen das allseits eingebrachte vorbestehende Know-how als auch vorbestehende Schutzechte, meist urheberrechtliche Kodierungen abgegrenzt und als sog. Background-IP definiert werden. Hier müssen Regeln gefunden werden, wer wann davon partizipieren darf, zum Bespiel nur für die weitere Forschung oder aber auch für deren spätere Verwertung. Dies kann daran liegen, dass das Background-IP in das neu geschaffene Ergebnis einfließt und nicht getrennt werden kann.


Demgegenüber verhält es sich bei den neu gewonnen Ergebnisses anders. Dieses Foreground-IP möchte meist derjenige Partner allein verwerten, der die Forschung finanziert hat.
Da er dazu aber meist der Mithilfe der anderen bedarf, weil zum Beispiel dafür eine internetbasierte IT-Plattform erforderlich sein wird, muss diese auch geschaffen und betrieben werden. Dies erfordert neue vertragliche Gestaltungen mit Dritten oder einem der Projektpartner.


Im Ergebnis erfordert dies dann den Abschluss von Werkverträgen zur Erstellung und Vermarktungsverträge zur Umsetzung.


Die entsprechende Erfahrung im Bereich von KI-Anwendungen im medizinischen Bereich, im Bereich der Wetterprognosen als auch im Bereich von Postverteilungslösungen im Konzern liegt vor.

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