Tätigkeitsschwerpunkt Vertriebsrecht

Das Vertriebsrecht regelt den Absatz von Waren und Dienstleistungen inklusive der Organisation des Vertriebs.

 

Die typischen Rechtsverhältnisse, die das Vertriebsrecht reguliert, sind etwa die zwischen Unternehmer und Handelsvertreter oder Makler, das so genannte Handelsvertreterrecht oder die zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer, das so genannte Franchiserecht. Auch das Verhältnis zwischen Produzent oder Lieferant einerseits und zwischen Produzent, Distributor oder Vertragshändler andererseits wird vertriebsrechtlich in Verträgen fixiert oder im Streitfall nach dem Vertriebsrecht juristisch entschieden.

Auch hier gilt: Wir lassen uns auf die Fragen unserer Mandanten ein. Intensiv. Wir sagen wie es ist: juristisch, strategisch, ökonomisch und spezifisch. Mit Blick für das entscheidende Detail.

 

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Ulrich Masfeld
Rechtsanwalt

 

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